Recht: So enterben Sie ungeliebte Verwandte
Ab dem kommenden Jahr gilt ein verändertes Erbrecht. Wer pflichtteilsberechtigte Verwandte hat, sollte die Änderungen schon jetzt beachten. Denn bei richtiger Planung können Erblasser die Ansprüche ungeliebter Angehöriger deutlich minimieren.